Corona-Modellprojekte in Niedersachsen starten, wenn einheitliche Bundesregeln im Infektionsschutzgesetz feststehen
Mit Modellprojekten will Niedersachsen neue Perspektiven für Handel, Kultur und Außengastronomie aufzeigen. Sichere Zonen, die ein konsequentes Testregime, eine Besucherlenkung, strenge AHA-Regeln sowie eine digitale Kontaktnachverfolgung umfassen, sollen Wege für kontrollierte Öffnungen weisen. Angesichts der geplanten bundeseinheitlichen Regelungen im neuen Infektionsschutzgesetz haben sich heute die Niedersächsische Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände verständigt, mit dem Start der Modellprojekte zu warten.
Dazu erklärt Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Bund und Länder wollen das Infektionsschutzgesetz ändern, um bundeseinheitliche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu schaffen. Die Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner soll dabei eine wichtige Grenze sein. Überschreitet ein Landkreis diese Grenze, sollen nach derzeitigem Stand Eindämmungsmaßnahmen automatisch in Kraft treten. Angesichts der Pandemielage und der Risiken einer dritten Infektionswelle haben wir in Niedersachsen ohnehin nur Kommunen für Modellprojekte zugelassen, die im Wesentlichen eine Inzidenz von 100 nicht überschreiten. Es gilt jetzt zu klären, was passiert, wenn Modellkommunen über die 100-Inzidenz wachsen. Vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist diese Frage nicht zuverlässig zu beantworten. Diese Klarheit ist aber wichtig für die Durchführung unserer Modellprojekte.“
Dazu erklären der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe, der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge und der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips: „Uns ist wichtig, dass die Modellprojekte fortgesetzt werden können. Dafür danken wir der
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Landesregierung. Wir wollen nach wie vor verantwortungsbewusst und sicher weitergehende Öffnungen in den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und Sport erproben. Wir sehen aber auch die aktuell große Unklarheit hinsichtlich der Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Vor diesem Hintergrund können wir es derzeit gegenüber den teilnahmewilligen Unternehmen und Einrichtungen nicht verantworten, in die Modellversuche zu starten. Insbesondere dem Einzelhandel und der Gastronomie wäre es nicht zu vermitteln, wenn ein Modellversuch nach Überschreiten der Inzidenz von 100 wieder abgebrochen werden müsste. Die Modellprojekte sollen ja auch dazu beitragen, den notleidenden Einzelhandel und die Gastronomie zu unterstützen und nicht dazu führen, diese Unternehmen noch zusätzlich zu belasten. Wir brauchen jetzt erst einmal Klarheit im Hinblick auf den Rechtsrahmen!“
Derzeit bereiten sich 12 Modellprojekte auf einen Start vor. In der ersten Auswahlrunde hatten die Städte Aurich, Braunschweig, Hansestadt Buxtehude, Cuxhaven, Einbeck, Emden, Hann. Münden, Hildesheim, Hansestadt Lüneburg, Nienburg/Weser, Norden und Oldenburg die Erlaubnis bekommen, im Rahmen von sicheren Zonen Läden, Kultur und Außengastronomie zu öffnen. Die ebenfalls ausgewählte Stadt Achim hatte sich mit Verweis auf Probleme bei der Umsetzung der Teststrategie zurückgezogen.
Die Kriterien, die das Land Niedersachsen an mögliche Modellprojekte anlegt, sind hoch: Vorlage eines Testkonzepts für ein abzugrenzendes Projektgebiet, Teilnahme an einem app-basierten System der digitalen Kontaktnachverfolgung (z.B. Luca-App), Konzept für einen Ordnungs- und Sicherheitsdienst u.a. zur Einhaltung der AHA- und Hygieneregeln sowie Einbindung des zuständigen Gesundheitsamtes. „Diese Auflagen sind streng und anspruchsvoll. Aber angesichts des Gesundheitsschutzes aller Menschen und der Beherrschbarkeit des Infektionsgeschehens ist die Einhaltung dieser Auflagen unabdingbar. Die uns vorgelegten Konzepte der Kommunen zeigen aber, dass solche sicheren Zonen mit der Öffnung u.a. von Einzelhandel, Außengastronomie, Kino und Theater möglich sind“, sagt Gesundheitsministerin Daniela Behrens.
Beabsichtigt ist weiterhin, insgesamt 25 Modellprojekte gleichmäßig verteilt auf die vier Ämter für regionale Landesentwicklung in Niedersachsen zuzulassen. 13 Modellprojekte sollen daher in einer zweiten Auswahlrunde zugelassen werden. Die Kommunen, die bereits ihre Modellprojekte eingereicht haben, können ihre Bewerbung aufrechterhalten, ergänzen bzw. vervollständigen. Über die Aufnahme wird dann entschieden, wenn das
Gesetzgebungsverfahren zum neuen Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene abgeschlossen ist und Klarheit über die Rahmenbedingungen besteht. Daher wird die Landesregierung die Rechtsgrundlage für Modellprojekte in der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen auch im Rahmen der zum 19. April anstehenden Änderungen fortführen.
Nr. 152/21