Folgender Antrag mit Datum vom 31.08.2020 wurde der Landrätin zugestellt:
Sehr geehrte Frau Landrätin,
wir bitten für den nächsten Kreistag sowie den vorbereitenden Kreisausschuss den Tagesordnungspunkt: „CDU - Antrag Kinderbetreuungskosten“ vorzusehen und stellen folgenden Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
Ergänzend zur Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie der ersten 1. Änderungsvereinbarung hierzu, erhalten die Kommunen im Landkreis Osnabrück im Hinblick auf die gestiegenen Kosten der Kinderbetreuung für alle Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 13 Jahren statt des bisherigen Betrages aus § 7 zukünftig einen erhöhten Betrag, der jährlich auf folgender Basis ermittelt wird:
Die Summe aller Netto-Ist-Kosten des Vorjahres, die in den Städten und Kommunen für die Betreuung ermittelt und mitgeteilt wurden, wird ermittelt und hiervon 50 % im Kreishaushalt des Folgejahres bereitgestellt. Aufgeteilt werden diese nach dem bewährten pauschalen Schlüssel des § 7 Absatz 2 der o. g. Vereinbarung.
Um den Kostensteigerungen in 2019 Rechnung zu tragen, wird bereits in 2020 ein Abschlag der erhöhten Zahlung des Jahres 2021 in Höhe von 50 %, also ca. 5 Millionen Euro gezahlt.
Begründung: Kostensteigerungen der Kommunen im Bereich Kinderbetreuung sind in der bisherigen Vereinbarung nicht hinreichend berücksichtigt. Eine faire Verteilung dieses Risikos zwischen Städten und Gemeinden sowie dem Landkreis ist notwendig, um eine gute und bedarfsgerechte Kinderbetreuung sicherzustellen. Eltern, Träger und Kommunen benötigen langfristige Planungssicherheit. Zugleich soll am unbürokratischem Grundsystem festgehalten werden. Weitere Begründung ggf. mündlich.
Johannes Koop
Johannes Eichholz