CDU Melle

Pressemitteilung!

Richtlinie muss verändert werden!

CDU fordert vorübergehende Änderung der Richtlinie zur Förderung von Freizeitmaßnahmen
Förderung von Tagesveranstaltungen und Verdoppelung der Zuschussbeiträge
Die CDU Melle fordert die Änderung der Richtlinie zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen durch die Stadt Melle. Ein entsprechender Antrag ist von der CDU-/FDP-Gruppe nun gestellt worden.
Zum aktuellen Zeitpunkt werden ausschließlich Freizeitmaßnahmen von 3 Tagen (2 Übernachtungen) finanziell bezuschusst.
 
Niklas Schulke CDU MelleNiklas Schulke CDU Melle
„Aufgrund der Corona-Pandemie werden Freizeitmaßnahmen wie Wanderungen, Fahrten oder Zeltlagern mit Übernachtungen ausfallen“, führt Niklas Schulke, stellvertretender CDU-Stadtverbandsvorsitzender, aus und ergänzt: „Viele Meller Jugendverbände und -vereine suchen erfreulicherweise aber bereits nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien. Dieses ehrenamtliche Engagement muss seitens der Stadt Melle gerade in diesen Zeiten auch finanziell gefördert werden.“
Konkret fordert die CDU daher den Wegfall der in der Richtlinie festgelegten Mindestdauern sowie die Verdoppelung der Zuschussbeträge für die Förderung von Freizeitmaßnahmen. Übergangsweise sollen dann Zuschussbeträge für Teilnehmer von 5,00 € je Tag und für Gruppenleiter von 7,00 € je Tag ausgezahlt werden. Die notwendigen Anträge sind bis eine Woche vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Die Änderung der Richtlinie soll befristet bis zum Ende des Jahres gelten und insbesondere die Förderung von Tagesveranstaltungen ermöglichen.
„Durch eine vorübergehende Erhöhung der Zuschussbeträge wird die Jugendarbeit vor Ort gerade in diesen Zeiten finanziell unterstützt, die Wichtigkeit und Wertschätzung deutlich zum Ausdruck gebracht und letztlich die Meller Familien entlastet“, erläutert Heiko Grube, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Jugend, Familie, Senioren und Integration, weiter.
Bereits am Montag hatte der Kreistag beschlossen, Kosten für nicht stornierbare Ausgaben für Jugendfreizeitmaßnahmen, die vor dem 16. März 2020 in Auftrag gegeben worden sind und Corona-bedingt ausfallen müssen, zu erstatten.