CDU Melle

Blühstreifen gefragt!

CDU Antrag aus dem Ortsrat Wellingholzhausen zur Beratung im Umweltausschuss

Bereits am 01.07.2019 brachte die CDU Wellingholzhausen den Antrag auf "Anlegen eines Blühstreifens als freiwillige Umweltmaßnahme" in den Ortsrat ein.

Der Antrag lautete:

Alle Landwirte, die freiwillig an den Fließgewässern der 2. und 3. Ordnung im Stadtgebiet Melle, auf ihrem Ackerland, einen 2,5 -6,00 Meter breiten einjährigen Blühstreifen anlegen, sollen auf Antrag von der Stadt Melle eine Vergütung von 0,30 € pro Quadratmeter erhalten.

Der Ortsrat Wellingholzhausen möge eine gleichlautende Empfehlung aussprechen und die Stadt bitten, diese Thematik in den Umweltausschuss und in den Rat zwecks Beschlussfassung zu tragen.

 

Begründung:

Seitens der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Melle wird immer wieder der Wunsch nach einer Maßnahme dieser Art laut.

Da diese Maßnahme eine gesamtgesellschaftliche Maßnahme darstellt und die Landwirte ihre Ackerflächen hierfür bereitstellen, sollte die Allgemeinheit die relativ geringen Mittel zur Verfügung stellen.

 

Jetzt wurde der Antrag im Umweltausschuss der Stadt Melle diskutiert. Die anderen Fraktionen taten sich jedoch schwer, ohne detailierte Ausführungsbeschreibung, dem Antrag zuzustimmen.
Immerhin wurde die Notwendigkeit sich mit dem Thema überfraktionell auseinandersetzen zu müssen, deutlich.






Bericht des Meller Kreisblattes:

Melle. Landwirte, die an Fließgewässern auf ihrem Ackerland freiwillig zweieinhalb bis sechs Meter breite Blühstreifen anlegen, sollen dafür von der Stadt eine Vergütung von 30 Cent pro Quadratmeter erhalten. Diesen Antrag stellte die CDU am Donnerstagabend im Umweltausschuss.
„So können an Fließgewässern 2. und 3. Ordnung mit 30.000 Euro aus dem städtischen Haushalt insgesamt 25 Kilometer Blühstreifen entstehen, das wäre doch eine sinnvolle Maßnahme“, lautete die Begründung von Werner Altemöller (CDU). Der Vorschlag wurde von SPD, Grünen und UWG allerdings eher skeptisch und verhalten aufgenommen. Am Ende wurde aber einstimmig ein neu formulierter Auftrag an das Umweltbüro erteilt, fachlich ausgereifte Rahmenbedingungen und Kriterien für solche Fördergelder zu erarbeiten.

UWG befürchtet Mitnahmeeffekte

Peter Mittelberg (UWG) erinnerte gleich zum Auftakt der Debatte an die schmerzliche Niederlage der Kreis-CDU bei der Landratswahl, die im Wahlkampf erst kurz vor dem Wahltermin ihre Ablehnung von fünf Meter breiten Schutzstreifen an Gewässern aufgegeben hatte. Bei dem CDU-Antrag in der gegenwärtigen Form könnten „Mitnahmeeffekte“ nicht ausgeschlossen werden.

 Von eventuellen „Doppelförderungen“ sprach Bernhard Schürmann (SPD). „Der Antrag ist noch zu schwammig und unausgegoren und sollte mit ohnehin geltenden FFH-Regelungen fachlich abgeglichen werden“, regte Silke Meier (Grüne) eine Präzisierung des Antrages bis zur nächsten Sitzung an. Es gehe immerhin um Prämien von 3000 Euro pro Hektar.

 

Kein Bürokratie-Monster

Die städtische Förderung dürfe kein weiteres Bürokratie-Monster für die Landwirte werden, unterstützte Heiner Thöle (FDP) den vorliegenden CDU-Antrag. „Die Bürger sollen sehen, dass wir was tun“, ergänzte Dieter Niermann (CDU). „Lasst es uns doch einfach ausprobieren, wir können ja jederzeit nachbessern“, appellierte Altemöller an Grüne, SPD und UWG. „Mit dieser Förderung können mehr Blühflächen entstehen als auf allen anderen städtischen Flächen zusammen“, erklärte Karl-Heinz Gerling (CDU).

„Eigentlich will ich die grundsätzlich gute Intention des CDU-Vorschlages ungern ablehnen“, leitete Karin Kattner-Tschorn (SPD) eine gegenseitige Annäherung in der Debatte ein. So wurde der CDU-Antrag von der Ausschuss-Mehrheit schließlich nicht vollständig abgelehnt. Nachdem Thilo Richter vom Umweltbüro seine Zustimmung signalisiert hatte, wurde stattdessen die Verwaltung einstimmig beauftragt, zur nächsten Sitzung einen im Sinne der Diskussion veränderten Antragstext vorzulegen.